Die Kreisstraße AB 4 führt mitten durch das Dorf Waldaschaff (Aschaffenburger Str und Lohrer Straße). Während im gesamten Dorf „Tempo 30“ gilt, wird die Kreisstraße explizit mit „Tempo 50“ ausgeschildert. Durch die hohe Verkehrsbelastung der Kreisstraße im Dorf, durch „Tempo 50“, durch die Enge der Straßenschlucht im gesamten Verlauf im Dorf, durch den hohen Anteil an Tempoüberschreitungen, und durch eine im höchsten Maße unbefriedigende Parkraumregelung ergeben sich für die unmittelbaren Anwohner massive Einschränkungen, gesundheitliche Belastungen und Ungleichbehandlungen:
- gesundheitsgefährdende Lärm- und Schadstoffbelastung
- übermäßige Verkehrsbelastung
- Gefahrensituation für Fußgänger, ein Überqueren der Straße kann zu Stoßzeiten lebensgefährlich werden
- keine Geschwindigkeitskontrollen in der Durchgangsstraße
- Parkbuchten führen zu ständigem Stop-and-Go-Verkehr mit noch mehr Lärm- und Schadstoffbelastung und steigende Aggressivität
- Aufgrund der Lärm- und Schadstoffbelastung stehen immer mehr Häuser in der Aschaffenburger Straße leer und verfallen
Seit August 2021 wurde in Teilen der Kreisstraße vorübergehend Tempo 30 eingeführt, mit der Begründung „schlechter Straßenbelag“. Wie sieht es damit nach dem Ausbau der Hauptstraße aus?
Verkehrsmessungen des Vereins (vom 05. bis 19. November 2021 am Wohnhaus Aschaffenburger Straße 71 in Waldaschaff) vor teilweiser Einführung des „Tempo 30“ belegen die Zahlen für die Verkehrsbelastung und die Tempoüberschreitungen eindrücklich:
- Die durchschnittliche Verkehrsmenge pro Tag lag im Zeitraum der durchgeführten Messungen bei 4.720 Kfz/24 h.
- Die gemessenen Geschwindigkeiten zeigen, dass 25 % der erfassten Fahrzeuge die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h überschreiten. Die maximale gemessene Geschwindigkeit betrug 128 km/h in Fahrtrichtung ortseinwärts und 122 km/h in Fahrtrichtung ortsauswärts.
Nach teilweiser Einführung des „Tempo 30“ wurden die Verkehrsmessungen (Teil 1 und Teil 2) des Vereins (vom 30. September bis 14. Oktober 2022 am Wohnhaus Aschaffenburger Straße 71 in Waldaschaff) wiederholt.
- 88 % aller Fahrzeuge überschreiten zum Teil recht deutlich die maximalzulässige Geschwindigkeit von 30 km/h. Die maximale erfasste Fahrgeschwindigkeit betrug 111 km/h in Fahrtrichtung ortseinwärts und 90 km/h in Fahrtrichtung ortsauswärts.
Um eine echte Verkehrswende zu erreichen, bedarf es also mehr, als nur Tempo-30-Schilder!